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Entwicklungsstufen
Auch wenn das ungeborene Leben menschliches Leben ist, so gibt es doch sicher "qualitative" Unterschiede vor und nach der Geburt, welche eine Abtreibung rechtfertigen können. |
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Welche "qualitative Unterschiede" meinen Sie? Ist ein fünf Monate altes Kind qualitativ weniger ein Mensch als ein 25-jähriger Mann oder eine 25-jährige Frau? Ist ein kranker Mann weniger Mensch als ein gesunder, oder ein alter weniger als ein junger? Ist also das ungeborene Kind im Schosse seiner Mutter weniger Mensch als das geborene? Wo wollen Sie hier einen Unterschied finden und ableiten? Aber in einem "quantitativ-computermässigen Denken", das unsere Tage zu beherrrschen scheint und auf den Menschen übertragen wird, liegt eine der Wurzeln des heutigen verderbenbringenden Materialismus. Solches beherrscht doch unser Denken und verleitet zu Untaten. |
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Weshalb wird bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Monaten ein solches Aufheben gemacht, schliesslich wird ja bloss ein Zellklumpen abgetrieben? |
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Dass es sich bei der Abtreibung nicht bloss um die Entfernung eines Zellklumpens aus der Gebärmutter handelt, sondern um die Zerstörung eines Menschen, zeigt sich grundsätzlich schon darin, dass die Chromosomen (Struktureinheiten des Zellkerns, welche die genetische Information enthalten und als deren Transporteinheiten während der Zellteilungen dienen) im befruchteten menschlichen Ei immer typisch menschlich sind und sich während der ganzen Entwicklung nicht ändern. Was sich im Verlauf der Entwicklung ändert, ist nur das Erscheinungsbild, nie aber das Wesen. Man kann also nicht von einer Vorstufe menschlichen Lebens in der frühen Entwicklungszeit sprechen. Es gibt keinen Wechsel von einem Nichts zu einem Etwas, von einer Unperson zu einer Person (vgl. dazu S.4, unten, der Broschüre "Achtung, Sie werden in der Abtreibungsdiskussion manipuliert" von Ja zum Leben, aus Medizin und Ideologie Informationsblatt der Europäischen Ärzteaktion, Ansprache von Dr. med. Bernhard Nathanson, Ulm, Oktober 1984). Hinzu kommt, dass sich schon nur mit 17 Tagen das Herz des Kindes zu zeigen beginnt und es erste Kontraktionen versucht.Nervale Verbindungen zwischen peripheren Körperbereichen und Zentralnervensystem entstehen in der Zeit von der achten bis zur zehnten Schwangerschaftswoche, was bedeutet, dass der Embryo von da an eine Empfindung haben kann, die dem Schmerzerlebnis nahekommt (vgl. S. 24 aus dem Buch "Schwangerschaftsabbruch eine Kontroverse", Beitrag von Prof. Dr. med. Willy Stoll, utzinger/stemmle Verlag, Rieden, 1995). Wie einem Artikel aus dem Heft Nr. 5/96 der Aktion "Helfen statt töten" gemäss idea/spektrum 45/96 entnommen werden kann, wird dies durch eine britische Studie bestätigt, welche zum Schluss kommt, dass ein Fötus sogar bereits im Alter von 6 Wochen Schmerz empfinden kann. Am Londoner "Queen Charloote Hospital" fand man zudem heraus, dass Ungeborene bei Operationen im Mutterleib Stresshormone produzieren, welche mit Schmerzempfindungen verbunden werden. Ärzte sollten einen Fötus darum betäuben, bevor eine Operation oder eine Abtreibung vorgenommen wird. |
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Abtreibungen werden in der Schweiz nur bis zum dritten Schwangerschaftsmonat vorgenommen, so dass das Ungeborene noch gar nicht richtig entwickelt ist. |
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Dies trifft nicht zu. Gewiss erfolgen die meisten Schwangerschaftsabbrüche vor der zwölften Woche. Allerdings ist der Abbruch der Schwangerschaft bei Vorliegen einer medizinischen Indikation auch zu einem viel späteren Zeitpunkt (z.B. nach 5 Monaten) straffrei, so dass das abgetriebene Kind dann altersmässig nicht mehr weit von den Frühgeburten entfernt ist, die bereits eine Überlebenschance haben. Ein solch später Schwangerschaftsabbruch erfolgt durch Kaiserschnitt oder aber durch Einleitung einer Geburt. Beispiel einer Spätabtreibung: Eine solche wird insbesondere vorgenommen, wenn eine Fruchtwasseruntersuchung gezeigt hat, dass das Kind behindert sein wird. Die Fruchtwasserpunktion wird meistens zwischen der 16. und 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Bis die entsprechenden Resultate vorliegen, verstreicht in der Regel eine Frist von zwei bis drei Wochen, so dass sich die Frau in der Zwischenzeit in der 18. bis 24. Schwangerschaftswoche befindet. (vgl. dazu Seiten 46 und 56 aus dem Buch "Plädoyer für die Ungeborenen" von Martin Jost, factum Taschenbuch, Schwengeler Verlag, Berneck 1984). |
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