Die Kirchen: Argumente und Gegenargumente

Die Haltung der katholischen Kirche

Wenn das ungeborene Kind als Mensch angesehen wird, warum werden dann die abgetriebenen Föten nicht kirchlich beerdigt?
Die Föten werden nicht kirchlich beerdigt, weil sie nicht getauft sind.
Die katholische Kirche verurteilt die Abtreibung und verbietet gleichzeitig die künstliche Empfängnisverhütung. Wie lässt sich das vereinbaren?
Zunächst stellen wir fest, dass einige Verhütungsmittel wie die Spirale und zum Teil auch die Pille Frühabtreibungen bewirken. Dann fügen wir hinzu, dass man nicht ein Übel durch ein anderes austreiben kann.
Durch die Verhütungsmittel werden entweder der Leib oder die Psyche des Menschen auf irgendeine Art und Weise getroffen und verwundet. Das Böseste aber dieser Mittel liegt darin, dass der Mensch dem Menschen gegenüber verfügbar und konsumierbar wird. Er verliert seine Unantastbarkeit. Daraus ergeben sich Ehrfurchtlosigkeit und Missachtung der Würde und des Rechtsstandes, was dann letztlich in der Abtreibung gipfelt. Sex als Konsumgut und das enorme Geschäft der Pornoläden zeigen dies nur allzu deutlich auf.


Bibel und Abtreibung

In der Bibel ist nirgends ein klares Abtreibungsverbot zu finden.
Das Gebot "Du sollst nicht töten" gilt auch für das ungeborene Leben. Dies wird unter anderem in Jeremia 1,5 deutlich, wo Jahwe Jermia mit folgenden Worten zum Propheten beruft: "Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen ..." (Vgl. hierzu S. 217ff, "Plädoyer für die Ungeborenen" von Martin Jost, Factum-Taschenbuch,Schwengeler-Verlag, Berneck,1984 ).

In der Schlussbotschaft der 2. Oekumenischen Europäischen Versammmlung (160 Kirchen), Graz, Juni 1997 wurde ein Aufruf an die Machtträger lanciert, "die Heiligkeit des Lebens zu schützen".


Gewissensgründe

Viele sind mit dem Bau von Atomkraftwerken nicht einverstanden, andere nicht mit der modernen Rüstung unserer Armee, wieder andere nicht mit der Abtreibung. Alle berufen sich dabei auf ihr Gewissen. Aus Gewissensgründen wollen sie öffentliche Abgaben und Steuern verweigern. Würde der Staat darauf eingehen, wäre er morgen bankrott.
Vorab muss gesagt werden, dass ein Rechtsstaat jeden wahren und nicht vorgetäuschten Gewissensgrund seiner Bürger ernst zu nehmen hat und prüfen muss. Dann müssen wir betonen: Wenn schon der Bau von Atomkraftwerken und die moderne Rüstung der Armee bei vielen Bürgern echte Bedenken und wahre Gewissensnöte hervorrufen kann, um wieviel mehr gilt das dann dem Schwangerschaftsabbruch gegenüber. Atomkraftwerke sollen uns Energie liefern, und die Armee soll das Land verteidigen. Eine Tötung von Menschen ist in diesen Institutionen "direkt" nicht gewollt. Beim Schwangerschaftsabbruch aber werden unschuldige Menschen "direkt und vorsätzlich" getötet. Das ist Mord. – Die Mitfinanzierung eines Schwangerschaftsabbruches zu verweigern, ist darum mit vollem Recht vor Gott und den Menschen ein qualifizierter Gewissensentscheid, den der Staat anerkennen muss.

 
© Ja zum Leben, Kanton Bern, Solothurn und Freiburg, Deutschsprachiger TeilPrint    Home